„Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“
Die Familienorganisationen betonen, dass dies ein Baustein sein kann, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen sind derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.
Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden. Zu den Produkten, die neu hinzugekommen sind, gehören Kinderbekleidung und –schuhe.
Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.
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