Wer profitiert vom Kinderfreizeitbonus?
Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen beziehen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.
Muss der Kinderfreizeitbonus beantragt werden?
Bei Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), Asylbewerberleistungen oder dem Kinderzuschlag wird der Bonus einmalig ohne Antrag automatisch im August ausgezahlt.
Bei Bezug von ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe für August 2021 ist ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen sind unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus oder auch auf der Homepage der Stadt Würzburg zu finden. Außerdem gibt es eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43.
Dem Antrag ist eine Kopie des Sozialhilfe- oder Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein. Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post direkt an die Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de.
DAMIT AUS FAMILIE (ER)LEBEN WIRD.