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Familienbund plädiert für grundlegende Neujustierung

Würzburg, 07. Juni 2018 - Gestern hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ihre Arbeit in Berlin aufgenommen: Vorschläge für ein Rentensystem in Deutschland für die Zeit ab 2025 sollen von ihr erarbeiten werden. „Die Politik muss schnell entschlossene Antworten auf die Zukunft des deutschen Rentensystems geben“, davon ist Dietmar Schwab, stellvertretender Vorsitzender des Familienbunds der Katholiken (FDK) Würzburg, überzeugt. „Sonst drohen schwere soziale Verwerfungen.“

Vorrangig sei ein faires, tragfähiges und familiengerechtes Rentensystem für die Zeit nach 2025, wenn die Babyboomer beginnen, in Rente zu gehen findet Schwab. „Die Anerkennung von Familienleistungen im Rentensystem ist verfassungsrechtlich geboten und trägt zu einer stabileren demografischen Entwicklung bei – entscheidende Grundlage für ein verlässliches umlagefinanziertes Rentensystem. Deshalb muss es bei den Rentenversicherungsbeiträgen – wie bereits im Steuerrecht – Kinderfreibeträge geben.“ Denn Eltern leisteten bereits mit der kostenaufwendigen Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag für den Fortbestand des Umlagesystems. Zudem ginge es um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems, das auch in Zukunft ein angemessenes Rentenniveau gewährleisten müsste, ohne die kommenden Generationen zu überfordern. „Das Rentenniveau muss bis 2045 stabil bleiben. Die Politik hat das Thema lange vernachlässigt. Nun drängt die Zeit umso mehr. Allen muss klar sein: Das deutsche Rentenmodell der Zukunft muss in dieser Legislaturperiode geschmiedet werden. Alle Parameter müssen in den Blick genommen werden. Ein Drehen an einzelnen Stellschrauben reicht nicht mehr. Nötig ist eine grundlegende Neujustierung des deutschen Rentensystems.“

Zukunftsorientiertes Rentenmodell
Die katholischen Verbände in Deutschland haben bereits ein modulares und zudem sozial gerechtes Rentenmodell entwickelt. Es basiert auf einer Sockelrente als solidarische Bürgerversicherung für alle, die in Deutschland leben und steuerpflichtig sind. Finanziert wird sie aus Beiträgen, die sich aus der Summe aller Einkünfte errechnen, und durch Steuermittel. Die Sockelrente beträgt für alle im Rentenalter und bei Erwerbsminderung 467 Euro monatlich. Erwerbstätige sind zusätzlich durch eine verpflichtende Erwerbstätigenversicherung abgesichert, paritätisch finanziert aus Beitragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und durch einen Bundeszuschuss.
Bei durchschnittlichem Verdienst würde die Rentenhöhe nach 40 Beitragsjahren 1.298 Euro brutto pro Monat betragen, also Erwerbstätigenversicherung plus Sockelrente. Schließlich sollte eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer – auch bei kurzzeitigen Beschäftigungen – einen Beitrag zur Lebensstandardsicherung leisten. Die private Alterssicherung würde eine freiwillige Zusatzvorsorge bleiben.
„Entscheidend ist dabei, dass die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt werden könnte. Dafür müssten alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, insbesondere Beamte, Freiberufler und sonstige Selbstständige“, so Schwab. Mehr Solidarität bei den Beitragszahlern verhindere auch Altersarmut. Zudem müsse der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöht werden. Aber auch Erziehungs- und Pflegezeiten müssten bei der Berechnung der Rente besser anerkannt werden als heute. Wichtig sei zudem auch der Ausbau einer ergänzenden betrieblichen Altersvorsorge für alle.
Welche Modelle und Pläne die Rentenkommission in Berlin nun erarbeiten wird, bleibt abzuwarten.

(Andrea Bala)