Würzburg, 7. Februar 2018 - Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken (FDK) das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.
Kindergeld
Der FDK begrüßt die angekündigte Anhebung des Kindergeldes um 25 Euro pro Kind. „Eine angemessenere finanzielle Unterstützung von Familien ist angesichts steigender Lebenshaltungskosten von Familien dringend geboten“, so Kroschewski. „Insbesondere für einkommensschwächere und armutsgefährdete Familien schafft das steigende Kindergeld etwas bessere finanzielle Spielräume.“ Mit Unverständnis reagiert der FDK-Vorsitzende allerdings auf den geplanten Zeitpunkt der Kindergelderhöhung. „Warum der Gesetzgeber die Einführung des höheren Kindergeldes erst zum 1.7.2019 (um 10 Euro) vorsieht, den größeren Teil sogar erst zum 1.1.2021 (um weitere 15 Euro) ist mir unverständlich. Die Finanzlage von Familien noch in diesem Jahr zu verbessern, wäre ein wichtiges politisches Signal, das die hohe Bedeutung und Wertschätzung von Familien deutlich machen würde. Angesichts der hohen Familienarmut in Deutschland sind viele Haushalte auf eine bessere Lage ihrer Haushaltskasse zum Wohle ihrer Kinder dringend angewiesen.“
Kinderzuschlag
Zu einer Verbesserung der Haushaltskasse trage auch die geplante finanzielle Aufstockung des Kinderzuschlages für einkommensschwächere Familien bei. „Wichtig ist aber hierbei, dass Kindergeld und Kinderzuschlag künftig in einem reformierten Gesamtmodell zusammengeführt und leichter zugänglich gemacht werden. Bislang konnten aufgrund bürokratischer Hürden und einer schwer verständlichen Antragstellung nur rund 30 Prozent der Bezugsberechtigten den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen“, erklärt Kroschewski. „Es ist auch nur sozial gerecht, wenn beim künftigen Kinderzuschlag abrupte Abbruchkanten vermieden und die Leistungen bei steigendem Einkommen schrittweise abgeschmolzen werden.“
Elterngeld
Nicht eingelöst durch Union und SPD bleibe die familienpolitische Forderung nach einer Ausweitung des Elterngeldes. Der Familienbund hatte sich dafür stark gemacht, dass Eltern über die gesamte dreijährige Elternzeit finanziell unterstützt werden, statt wie bisher nur über höchstens 14 Monate.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
„Ein wichtiger Fortschritt ist der vorgesehene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen“, sagt Kroschewski weiter. „Das ermöglicht Familien mehr Freiheit, um über die Verteilung von Erwerbs-, Haus- und Sorgearbeit zu entscheiden und ihr gewünschtes Familienmodell zu leben.“ Auch den im Koalitionsvertrag formulierten Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung begrüßt Kroschewski in diesem Zusammenhang.
Befristete Teilzeit
Korrekturen mahnt der FDK dagegen nachdrücklich beim Umgang mit befristeten Teilzeitregelungen an. „Mit der hier getroffenen Kompromissformel können Familien nicht glücklich sein. Statt die Mitarbeiterzahl von Unternehmen zum Kriterium für befristete Teilzeit zu machen, sollte vielmehr der Grund für Teilzeit entscheidend werden, warum Arbeitgeber befristete Teilzeit gewähren. Die Sorge- und Erziehungsarbeit von Familien muss hierbei Priorität haben. Die befristete Teilzeit muss allen Eltern eingeräumt werden, die das wollen“, sagt Kroschewski.
Pflege
Die großen Anstrengungen, die die künftigen Koalitionäre zur Stärkung und zum Ausbau der Pflege in Deutschland unternehmen wollen, begrüßt der Familienbund. „Enttäuscht sind wir jedoch, dass eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige – analog zum Elterngeld – politisch derzeit offenbar nicht in Sicht ist“, betont Kroschewski. „Ein solcher Schritt wäre ein echtes politisches Bekenntnis zur sorgenden Gesellschaft – und Entlastung und Anerkennung für all jene Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen.“
Mütterrente
Die geplante Weiterentwicklung der Mütterrente ist aus Sicht des FDK fragwürdig. Vorgesehen ist, dass Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, auch das dritte Jahr Erziehungszeit angerechnet bekommen. „Die geplanten Neuregelungen schreiben die bestehenden Ungleichbehandlungen von Müttern bei der Anerkennung von Sorge- und Erziehungsleistungen von Kindern bei der Rente fort“, findet Kroschewski. „Bisher ist es das willkürlich festgelegte Jahr 1992, das darüber entscheidet, ob Müttern der Anspruch auf einen dritten Entgeltpunkt für ihre Kindererziehung zusteht. Künftig soll auch noch die Zahl der Kinder darüber entscheiden.“ Kroschewski fordert dagegen ein anderes Vorgehen bei der Mütterrente: „Gerecht ist, dass allen Müttern drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt werden, unabhängig davon, wann sie ihre Kinder geboren haben. Alles andere führt zu Ungleichbehandlungen, die der Leistung von Müttern nicht gerecht werden.“
Rente
Union und SPD haben sich darüber hinaus für die Einführung einer Grundrente nach 35 Beitragsjahren verständigt, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegen soll. Der FDK begrüßt zwar die größere soziale Absicherung von Senioren, die dadurch möglich sei. Ausgewogener sei allerdings die Einführung einer Sockelrente, wie sie die katholischen Verbände seit Langem vorschlagen. „Die Sockelrente nach dem Rentenmodell der katholischen Verbände schützt vor Altersarmut und gewährleistet sogleich, dass stärkere Beitragszahler auch eine höhere Rente bekommen“, fasst Kroschewski zusammen.
Krankenversicherungsbeiträge und Solidaritätszuschlag
Die geplante Entlastung von Arbeitnehmern bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Abbau des Solidaritätszuschlages eröffnen aus Sicht des Familienbundes die nötigen finanziellen Spielräume für Familien. „Entscheidend ist aber, künftig Familien generell bei der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung durch Kinderfreibeträge zu entlasten“, sagt Kroschewski. „Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung, die auf künftige Beitragszahler angewiesen ist.“
Wohnen
„Es ist ein gutes Zeichen, dass sich Union und SPD der steigenden Wohnungsnot von Menschen angenommen haben. Denn die Wohnungsnot ist angesichts enorm gestiegener Preise auf dem Wohnungsmarkt in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Davon besonders betroffen sind Familien, die naturgemäß mehr Wohnfläche brauchen und auf eine ausgebaute Infrastruktur in ihrem Wohnumfeld, bestehend aus Ärzten, Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und Einkaufsmöglichkeiten, angewiesen sind. Hier ist darauf zu achten, dass die künftigen Maßnahmen auch alle Familien erreichen. Eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus allein ist nicht ausreichend. Denn Familien der Mittelschicht verdienen zu viel, um Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch nehmen zu können, aber zu wenig, um sich Wohnraum in deutschen Metropolen und attraktiven Kleinstädten leisten zu können. Die Folge: Gerade junge Familien werden an die urbanen Peripherien gedrängt - um den Preis schlechterer Infrastrukturen und deutlich längerer Fahrwege. Was wir brauchen, ist eine Reform der Grundsteuer und einen gezielten Familienwohnungsbau.“
Grundgesetz und Kinderrechte
Das Grundgesetz zu ändern, um Kinderrechte zu stärken, ist aus Sicht des FDK der falsche Weg. „Kinder in Deutschland haben schon heute den vollen Schutz aller Grundrechte des Grundgesetzes“, betont Kroschewski. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Kinderrechte immer weiter ausbuchstabiert und gestärkt. Außerdem ist Deutschland 1992 der UN-Kinderrechts-Charta beigetreten. Artikel 6 des Grundgesetzes räumt zudem zu Recht den Eltern den Vorrang bei der Erziehung und Pflege der Kinder ein. Falls Eltern versagen, ermöglicht der Staat Hilfe zur Selbsthilfe, bevor er nur im Ausnahmefall selbst eingreift. Dieses bewährte Schutzkonzept darf nicht durch eine unnötige und verstärkte Betonung von Kinderrechten aus der Balance gebracht werden.“
(Andrea Bala, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Familienbund der Katholiken im Bistum Würzburg)