Liebe Eltern,
Sie wissen, wie wichtig der gemeinsame Urlaub für Ihre Familie ist. Doch nicht jede Familie kann sich erholsame Familienferien leisten. Diese Familien unterstützt der Freistaat Bayern mit einem Zuschuss für Urlaub in bestimmten Familienferienstätten.
Für wen ist der Urlaubszuschuss gedacht?
Für Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Zuschuss beträgt täglich 17 Euro je Kind und Erwachsenem (22 Euro für Kinder mit Behinderung) für mindestens 6 und maximal 14 Tage und muss vor Urlaubsantritt beantragt werden.
Sie möchten mehr wissen?
Welche Familienferienstätte für Sie am besten passt, wie und wo Sie Ihren Antrag stellen können und wo Sie beraten werden – all das finden Sie im Internet unter
www.zbfs.bayern.de – Förderung und ESF – Familienerholung –
Nutzen Sie dieses Angebot und wenden sich bei Fragen telefonisch (0921/605-3688, Montag bis Donnerstag vom 9-11.30 Uhr)
oder per E-Mail (familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de) an das ZBFS.